R und S - Sätze
R-Sätze steht für die Abkürzung Risiko-Sätze, das sind standardisierte Hinweise auf besondere Gefahren, die bei gebräuchlicher Handhabung und Verwendung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen auftreten können. R-Sätze werden bei der Kennzeichnung von Gefahrstoffen angegeben, z.B. auf der Verpackung. Hierbei sind auch Kombinationen mehrerer R-Sätze möglich.
S-Sätze sind standardisierte Sicherheitsvorschläge, werden Hinweise auf notwendige Vorsichtsmaßnahmen für die Handhabung und Verwendung von gefährlichen Stoffen gegeben. S-Sätze sind bei der Kennzeichnung von Gefahrstoffen anzuwenden.
Es sind auch Kombinationen möglich, z.B. R 23/24/25 = Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
R14/15: | Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. |
R15/29: | Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase. |
R20/21: | Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R21/22: | Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R20/22: | Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. |
R20/21/22: | Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut. |
R21/22: | Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R23/24: | Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R24/25: | Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R23/25: | Giftig beim Einatmen und Verschlucken. |
R23/24/25: | Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut. |
R24/25: | Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R26/27: | Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R27/28: | Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R26/28: | Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken. |
R26/27/28: | Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut. |
R36/37: | Reizt die Augen und die Atmungsorgane. |
R37/38: | Reizt die Atmungsorgane und die Haut. |
R36/38: | Reizt die Augen und die Haut. |
R36/37/38: | Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. |
R39/23: | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
R39/24: | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
R39/25: | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
R39/23/24: | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R39/23/25: | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R39/24/25: | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R39/23/24/25: | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R39/26: | Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen |
R39/27: | Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
R39/28: | Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken |
R39/26/27: | Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R39/26/28: | Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R39/27/28: | Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R39/26/27/28: | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R40/20: | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
R40/21: | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
R40/22: | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
R40/20/21: | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R40/20/22: | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R40/21/22: | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R40/20/21/22: | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R42/43: | Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. |
R48/20: | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. |
R48/21: | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. |
R48/22: | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. |
R48/20/21: | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. |
R48/20/22: | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R48/21/22: | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R48/20/21/22: | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R48/23: | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. |
R48/24: | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. |
R48/25: | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. |
R48/23/24: | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. |
R48/23/25: | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R48/24/25: | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R48/23/24/25: | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R50/53: | Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. |
R52/53: | Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. |
Es sind auch Kombinationen möglich, z.B. S 36/37/39 = Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S1/2: | Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren. |
S3/7: | Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren. |
S3/7/9 (veraltet): | Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. |
S3/9 (veraltet): | Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. |
S3/9/14: | An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren. (Die Stoffe, deren Kontakt vermieden werden muß, sind anzugeben.) |
S3/9/14/49: | Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren. (Die Stoffe, deren Kontakt vermieden werden muß, sind anzugeben.) |
S3/9/49: | Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. |
S3/14: | An einem kühlen Ort, entfernt von ... aufbewahren. (Stoff mit dem der Kontakt vermieden werden muß, ist anzugeben.) |
S7/8: | Behälter trocken und dicht geschlossen halten. |
S7/9: | Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. |
S7/47: | Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren. |
S20/21: | Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen |
S24/25: | Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. |
S29/56: | Nicht in die Kanalisation gelangen lassen, diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. |
S36/37: | Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. |
S36/37/39: | Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. |
S36/39: | Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen. |
S37/39: | Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen. |
S47/49: | Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über ... °C aufbewahren. (Temperatur ist anzugeben.) |