R und S - Sätze

R-Sätze steht für die Abkürzung Risiko-Sätze, das sind standardisierte Hinweise auf besondere Gefahren, die bei gebräuchlicher Handhabung und Verwendung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen auftreten können. R-Sätze werden bei der Kennzeichnung von Gefahrstoffen angegeben, z.B. auf der Verpackung. Hierbei sind auch Kombinationen mehrerer R-Sätze möglich.

S-Sätze sind standardisierte Sicherheitsvorschläge, werden Hinweise auf notwendige Vorsichtsmaßnahmen für die Handhabung und Verwendung von gefährlichen Stoffen gegeben. S-Sätze sind bei der Kennzeichnung von Gefahrstoffen anzuwenden.

Gefahrenhinweise (R-Sätze)

R 01 In trockenem Zustand explosionsgefährlich.
R 02 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich.
R 03 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich.
R 04 Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen.
R 05 Beim Erwärmen explosionsfähig.
R 06 Mit und ohne Luft explosionsfähig.
R 07 Kann Brand verursachen.
R 08 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.
R 09 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen.
R 10 Entzündlich.
R 11 Leichtentzündlich.
R 12 Hochentzündlich.
R 13 Hochentzündliches Flüssiggas.
R 14 Reagiert heftig mit Wasser.
R 15 Reagiert mit Wasser und Säure unter Bildung leicht entzündlicher Gase.
R 16 Explosionsgefährlich bei Mischung mit brandfördernden Stoffen.
R 17 Selbstentzündlich an der Luft.
R 18 Bei Gebrauch Bildung explosiver/leichtentzündlicher Dampf-Luftgemische möglich.
R 19 Kann explosionsfähige Peroxide bilden.
R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.
R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R 23 Giftig beim Einatmen.
R 24 Giftig bei Berührung mit der Haut.
R 25 Giftig beim Verschlucken.
R 26 Sehr giftig beim einatmen.
R 27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut.
R 28 Sehr giftig beim Verschlucken.
R 29 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.
R 30 Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden.
R 31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
R 32 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
R 33 Gefahr kumulativer Wirkungen.
R 34 Verursacht Verätzungen.
R 35 Verursacht schwere Verätzungen.
R 36 Reizt die Augen.
R 37 Reizt die Atmungsorgane.
R 38 Reizt die Haut.
R 39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens.
R 40 Irreversibler Schaden möglich.
R 41 Gefahr ernster Augenschäden.
R 42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich.
R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R 44 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluß.
R 45 Kann Krebs erzeugen.
R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen.
R 47 Kann Mißbildungen verursachen.
R 48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition.
R 49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen.
R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen.
R 51 Giftig für Wasserorganismen.
R 52 Schädlich für Wasserorganismen.
R 53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R 54 Giftig für Pflanzen.
R 55 Giftig für Tiere.
R 56 Giftig für Bodenorganismen.
R 57 Giftig für Bienen.
R 58 Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben.
R 59 Gefährlich für die Ozonschicht.
R 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
R 64 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
R 65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.

Es sind auch Kombinationen möglich, z.B. R 23/24/25 = Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
R14/15: Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
R15/29: Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase.
R20/21: Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R21/22: Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R20/22: Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
R20/21/22: Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
R21/22: Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R23/24: Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R24/25: Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R23/25: Giftig beim Einatmen und Verschlucken.
R23/24/25: Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
R24/25: Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R26/27: Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R27/28: Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R26/28: Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken.
R26/27/28: Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
R36/37: Reizt die Augen und die Atmungsorgane.
R37/38: Reizt die Atmungsorgane und die Haut.
R36/38: Reizt die Augen und die Haut.
R36/37/38: Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
R39/23: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.
R39/24: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
R39/25: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
R39/23/24: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R39/23/25: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
R39/24/25: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R39/23/24/25: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R39/26: Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen
R39/27: Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
R39/28: Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken
R39/26/27: Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R39/26/28: Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
R39/27/28: Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R39/26/27/28: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R40/20: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen.
R40/21: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
R40/22: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
R40/20/21: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R40/20/22: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
R40/21/22: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R40/20/21/22: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R42/43: Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.
R48/20: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
R48/21: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.
R48/22: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
R48/20/21: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.
R48/20/22: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.
R48/21/22: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R48/20/21/22: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R48/23: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
R48/24: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.
R48/25: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
R48/23/24: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.
R48/23/25: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.
R48/24/25: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R48/23/24/25: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.

Sicherheitsratschläge (S-Sätze)

S 01 Unter Verschluß aufbewahren.
S 02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 03 Kühl aufbewahren.
S 04 Von Wohnplätzen fernhalten.
S 05 Unter Schutzflüssigkeit aufbewahren.
S 06 Unter Inertgas aufbewahren.
S 07 Behälter dicht geschlossen halten.
S 08 Behälter trocken halten.
S 09 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S 10 Inhalt feucht halten.
S 11 Zutritt von Luft verhindern.
S 12 Behälter nicht gasdicht verschließen.
S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S 14 Von ... fernhalten.
S 15 Vor Hitze schützen.
S 16 Von Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
S 17 Von brennbaren Stoffen fernhalten.
S 18 Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
S 20 Bei der Arbeit nicht essen und trinken.
S 21 Bei der Arbeit nicht rauchen.
S 22 Staub nicht einatmen.
S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.
S 25 Berührung mit den Augen vermeiden.
S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
S 27 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
S 28 Bei Berührung mit der Haut sofort gründlich abwaschen.
S 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
S 30 Niemals Wasser hinzugießen.
S 33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
S 34 Schlag und Reibung vermeiden.
S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
S 38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
S 39 Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen.
S 40 Fußboden und verunreinigte Geräte mit ... reinigen.
S 41 Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
S 42 Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen.
S 43 Zum Löschen kein Wasser verwenden.
S 44 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen.
S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen.
S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen.
S 47 Nicht bei Temperaturen über ... oC aufbewahren.
S 48 Feucht halten mit ...
S 49 Nur im Originalbehälter aufbewahren.
S 50 Nicht mischen mit ...
S 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
S 52 Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden.
S 53 Exposition vermeiden.
S 56 Diesen Stoff und seinen Behälter auf entsprechend genehmigter Sondermülldeponie entsorgen.
S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
S 59 Informationen zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen.
S 60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen.

Es sind auch Kombinationen möglich, z.B. S 36/37/39 = Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S1/2: Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
S3/7: Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren.
S3/7/9 (veraltet): Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S3/9 (veraltet): Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S3/9/14: An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren. (Die Stoffe, deren Kontakt vermieden werden muß, sind anzugeben.)
S3/9/14/49: Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren. (Die Stoffe, deren Kontakt vermieden werden muß, sind anzugeben.)
S3/9/49: Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S3/14: An einem kühlen Ort, entfernt von ... aufbewahren. (Stoff mit dem der Kontakt vermieden werden muß, ist anzugeben.)
S7/8: Behälter trocken und dicht geschlossen halten.
S7/9: Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S7/47: Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren.
S20/21: Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen
S24/25: Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
S29/56: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen, diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
S36/37: Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
S36/37/39: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S36/39: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen.
S37/39: Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen.
S47/49: Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über ... °C aufbewahren. (Temperatur ist anzugeben.)